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Nummer
des allgemeinen
deutschen
Zolltarifs.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab.
Zollsatz
Mark.
aus 68 Binsen, auch gefärbt, gespalten oder geschnitten; Stroh,
gefärbt oder gespalten; Reiswurzeln; Pflanzenstoffe zur
Herstellung von Bürsten, Flechtarbeiten usw., weder ander-
weit genannt noch in anderen Nummern des allgemeinen
Tarifs inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedreht - frei
aus 71 Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen,
Kräuter, Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln
und sonstige Pflanzen und Pffanzenteile, anderweit im
allgemeinen Tarife nicht genannt, zum Gewerbegebrauch,
auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält,
gemahlen oder sonst zerkleinert; Obstkerne, anderweit im
allgemeinen Tarife nicht genannt, ungeschält oder geschält - frei
aus 72 Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen,
Kräuter, Nüsse, Rinden, Schalen, Sämereien, Wurzeln
und sonstige Pflanzen und Pflanzenteile, anderweit im
allgemeinen Tarife nicht genannt, zum Heilgebrauch, auch
eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält, ge-
mahlen oder sonst zerkleinert, Holz zum Heilgebrauch,
auch zerkleinertt - frei
aus 77 Erikaholz (Bruyereholz), unbearbeitet oder in geschnittenen
Stücken - frei
93 Quebrachoholz und anderes Gerbholz in Blöcken, auch ge-
mahlen, geraspelt oder in anderer Weise zerkleinert 100 kg 2
94 Sumach, auch gemahlen - frei
Algarobilla, Bablah, Dividivi, Eckerdoppern, Galläpfel,
Knoppern, Myrobalanen, Valonea sowie sonstige ander-
weit im allgemeinen Tarife nicht genannte Gerbstoffe,
auch gemahlen Katechu, braunes und gelbes (Gambir),
roh oder gereinigt; Kino 100 kg 2