Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 450 — 
            
  
  
  
  
Nummer 
des allgemeinen  
deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz 
Zolltarifs.                                                                                    Mark 
aus 99 Manna (auch Mannazucker) — frei 
aus 107 Hühner aller Art und sonstiges lebendes Federvieh, aus- 
genommen Gänse . . .. 100 kg 4 
aus 110 Federvieh: 
geschlachtet, auch zerlegt, nicht zubereitet " 20 
gespickt oder sonst einfach zubereitet .... ... .... .... " 20 
aus 117 Fische zubereitet (mit Ausnahme der unzerteilten gesalzenen 
Heringe): 
mit Essig, Öl oder Gewürzen einfach zubereitet ..... " 12 
125 Lebende Tiere, anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt — frei 
aus 133 Milch, entkeimt (sterilisiert) ... . . . . .................. — frei 
aus 135 Stracchino-, Gorgonzola-, Fontina- und Parmesankäse. . . 100 kg 20 
aus 136 Eier von Federvieh, roh oder nur in der Schale gekocht, 
auch gefärbt, bemalt oder in anderer Weise verziert " 3 
144  Schafwolle (auch Gerberwolle), roh, auch gewaschen – frei 
aus 145 Haare der Hausziege; Hasen- und Kaninchenhaare; Rind- 
vieh-, Schweine- und ähnliche grobe Tierhaare; alle diese 
auch gesotten – frei 
146 Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife), auch ge- 
sotten . ... ... . . . .. — frei 
147 Bettfedern, auch gereinigt oder zugerichtet (geschlissen usw.) — frei 
aus 151 Borsten . . — frei