Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 472 — 
  
 
   
  
Nummer 
des allgemeinen                  Benennung der Gegenstände.                  Maßstab. Zollsatz 
deutschen Zolltarifs.                                                                                                                Mark. 
680 Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen) 
sowie Lava, poröse und dichte, an mehr als drei Seiten 
gesägt, an den nicht gesägten Seiten roh oder bloß roh 
behauen.                                                                                                                100 kg 0,25 
(aus 682/3) Platten: 
aus 682 gesägt (geschnitten) oder gespalten, weder geschliffen noch 
gehobelt, poliert oder mit Schmelz überzogen: 
aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein ... . . .. " 2,50 
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen 
harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter "  3 
aus anderen Steinen (mit Ausnahme von polier- 
fähigem Kalkstein, Schiefer und Glimmer) " 2,50 
Anmerkung. Platten von mehr als 16 Zentimeter Stärke 
sind nach Nr. 680 zu verzollen. 
aus 683 geschliffen, gehobelt, poliert oder mit Schmelz überzogen: 
aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein ... " 10 
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen 
harten Steinen . . .... "   10 
(aus 685/6) Steinmetzarbeiten, ungeschliffen, ungehobelt, auch in Ver- 
bindung mit unlackiertem, unpoliertem Holze oder Eisen, 
mit Ausnahme der Arbeiten aus polierfähigem Kalkstein: 
aus 685 von schlichter, nicht profilierter Arbeit, nicht abgedreht, 
nicht verziert: 
aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein .. . " 2,50 
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ährlichen 
harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter   " 1 
aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) " 1 
aus 686 profiliert, ganz oder teilweise abgedreht oder verziert: 
aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein.... .. " 3 
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen 
harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter      "  2,50 
aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) "  2 
  
  
 
	        
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