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Nummer
des allgemeinen .
italienischen Benennung der Gegenstände. Maßstab Zollsatz
Zolltarifs. Lire in Gold.
aus 138 Wollengewebe:
a) aus Streichgarn, welche auf 1 Quadratmeter wiegen:
1. 300 Gramm oder wenigere 100 kg 185
2. mehr als 300, aber nicht mehr als 500 Gramm " 160
3. mehr als 500 Gramm . .... ... ... .. .. .. ... " 140
b) aus Kammgarn, welche auf 1 Quadratmeter wiegen:
1. 200 Gramm oder weniger " 250
2. mehr als 200, aber nicht mehr als 500 Gramm " 220
3. mehr als 500 Gramm . . . . .. . .. .. . ... . . . .. " 190
c) bedruckte — Zoll
der betreffenden
Gewebe mit
Zuschlag von
30 Lire für
aus 139 Filze: 100 kg
b) über 3 Millimeter dick .. .. .. ........... ... .... 100 kg 20
aus 143 Fußteppiche aus Wolle und Kratzwolle einschließlich der-
jenigen, in welchen andere Spinnstoffe außer Seide dem
Gewichte nach vorherrschen . " 100
aus 144 Wirkwaren aus Spinnstoffen der Kategorie VII, mit Aus-
nahme der Strümpfe und Handschuhe:
aus a) einfache .. . . ... " 220
aus b) abgepaßte — Zoll der einfachen
Anmerkung. Die Einfassung mit Band und die An- Wirkwaren
bringung von Bändchen zur Verstärkung oder Befestigung mit 50 Prozent
kommt bei der Verzollung der unter die Position aus Nr. 144 a Zuschlag
und b fallenden Wirkwaren nur für die Erhebung des Zu-
schlags für Näharbeit in Betracht.
Bei den unter die Position aus Nr. 144 b fallenden ab.
gepaßten Wirkwaren wird ein Zuschlag für die zur Fertig-
stellung der Ware erforderliche Näharbeit nicht erhoben.
146 Borten und Bänder aus Spinnstoffen der Kategorie VII 100 kg 240