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Nummer
des allgemeinen
italienischen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Lire in Gold.
aus 157 Gemischte Gewebe, in welchen Seide oder Florettseide im
Verhältnisse von mindestens 12 und höchstens 50 Prozent
enthalten ist:
b) farbige:
1. glatt kg 5
2. gemustert " 8
aus 159 Gewebe aus Seide oder Florettseide, gestickte:
· — Zoll des Gewebes
b) mit Plattstich mit Zuschlag von
3 Lire für 1 kg
aus 160 Samt und Plüsch aus Seide oder Florettseide:
a) glatt . . .. kg 9
161 Samt, gemischter, in welchem Seide oder Florettseide im
Verhältnisse von mindestens 12 und höchstens 50 Prozent
enthalten ist:
à) glatt .. " 7
b) gemustert . . . . . . .. ............. .......... . ... " 10
aus 164 Bänder und Borten aus Seide oder Florettseide, gemischt
mit anderen Spinnstoffen, worin die Seide oder Florett-
seide im Verhältnisse von mindestens 12 und höchstens
50 Prozent enthalten ist — Zoll des Gewebes
mit Zuschlag von
3 Lire für 1kg
165 Posamentierarbeiten aus Spinnstoffen der Kategorie VIII.. — Zoll der Bänder
168 Genähte Gegenstände aus Spinnstoffen der Kategorie VIII:
a) Fichus, Echarpes und Cachenez, schwarz oder farbig,
aus Seide oder Florettseide gewebt, gemustert oder
ungemustert, besäumt, eingefaßt oder mit Fransen
besetzt — Zoll des Gewebes
mit 20 Prozent
Zuschlag
b) andere — Zoll des Gewebes
mit 40 Prozent
Zuschlag