498
Nummer
des allgemeinen
italienischen
Zolltarifs.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab.
Zollsatz
Lire in Gold.
aus 176
aus a)
aus 177
b)
178
a)
b)
179
Möbel und Möbelteile, rohe oder fertige:
nicht gepolsterte:
2. andere aus gemeinem Holz ... . . . . . . . .. . . ...
Anmerkung. Ungepolsterte Möbel aus nicht ge-
bogenem gemeinen Holz fallen unter Nr. 176 a2, auch
wenn sie gedrechselt, mit gemeinem Holz furniert, gelocht,
mit gepreßten oder mit der Fräsemaschine hergestellten
Verzierungen versehen und mit Stroh-, Rohr= und ähn-
lichem Flechtwerke verbunden sind, vorausgesetzt, daß sie
nicht geschnitzt sind. Unter Nr. 176 a2 fallen ferner
ungepolsterte Möbel aus nicht gebogenem gemeinen Holz,
mit gewöhnlichen und nicht zur Verzierung dienenden
Zutaten aus gemeinem Metalle, selbst wenn diese Zutaten
vernickelt sind.
3. aus Kunsttischlerholz ....
4. furniert, geschnitzt oder eingelegt .. . . . .. . .. ...
Rahmen und Leisten zu Rahmen aus Holz:
gefirnißt, vergoldet oder versilbert . . . . ... .. .. .. ...
Gerätschaften und verschiedene Waren aus gemeinem Holz:
roh.......................................
poliert oder bemalt...........................
Anmerkung. Schaufeln, Gabeln, Rechen, Schüsseln, Löffel,
Näpfe und andere Gegenstände des Hausgebrauchs, Handhaben
von Geräten und Werkzeugen, mit oder ohne Zwingen, ferner
gemeine Holzschuhe sowie Zeichenutensilien (Zeichenbretter, Lineale
und dergleichen) fallen je nach ihrer Bearbeitung unter die
Nummern 178 a und b.
Die unter Nr. 178 begriffenen Gegenstände können auch mit
Beschlägen, Reifen oder anderen Nebenbestandteilen von gemeinen
Metallen versehen sein.
Kurzwaren aus Holz .. ... . . ...
Anmerkung. Hölzerne Knöpfe aller Art werden als Holz-
arbeiten je nach ihrer Bearbeitung behandelt.
Knöpfe aus Steinnuß und Pfeifenrohre aller Art aus Holz,
mit Mundstücken aus Bein, Horn oder Holz fallen unter die
Kurzwaren aus Holz.
100 kg
13
50
50
60 6 13
50