Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

  
— 616 — 
  
  
  
  
  
Nummer des zur Zeit des                                                                                     Eingangszoll 
Vertragsabschlusses                        Benennung der Gegenstände 
giltigen belgischen                                                                                            Maßstab Betrag 
Zolltarifs 
                                                                                                                                                    Fr. 
aus 15 Bindfaden von 2 bis 8 Millimeter Durchmesser  frei 
aus 17 Geschälter Reis; rohes Salz . . .... frei 
aus 19 Tischlerleim . . . ... frei 
Mineralwasser aller Art  frei 
 
aus 24  Garn aus Wolle: 
Streichgarn 100 kg 5 
Kammgarn, einfach: 
ungefärbt 100 kg 15 
gefärbt 100 kg 20 
 Kammgarn, gezwirnt: 
ungefärbt .. . . . . . . . . ... .. . ... .. .. .. ..... 100 kg 20 
gefärbt 100 kg 25 
 
Seidengarn, mit Ausnahme des für den Einzelverkauf her- 
gerichteten . .. frei 
aus 27  Kleidungsstücke, Wäsche und konfektionierte Gegenstände 
aller Art: 
Wäsche aller Art:  
einfach genäht, ohne Verzierung oder Stickerei. Wert 15 Prozent 
andere aller Art .... .. . . . ......... . .. . ... Wert 18 Prozent 
  
Anmerkung. Als einfach genäht, ohne Verzierung oder 
Stickerei wird auch Wäsche mit Schnurbändern behandelt, wenn 
diese sich nicht als Verzierung darstellen. Das Gleiche gilt von 
Wäsche, die einfach gefältelt oder mit Falten aus demselben Ge- 
webe besetzt ist, aus dem der Gegenstand besteht. 
 
  
 
	        
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