Nummer
des
deutschen
allgemeinen
Tarifs
Benennung der Gegenstände
Zollsatz
für
1 D0oppelzentner
Mark
aus 628 Holzschuhe, roh, auch mit Haltern aus ungefärbtem oder bloß geschwärztem
Leder 3
aus 629 Holzschuhe, mittels Rauches oder Holzessigsäure geschwärzt oder gebräunt,
auch mit Haltern aus ungefärbtem oder bloß geschwärztem Leder 3
aus 633 Gepolsterte Möbel, auch mit anderen als hölzernen Gestellen, soweit sie
nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen, mit Uberzug:
aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide, aus Spitzen,
Stickereien, Gespinstwaren mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder
Plüsch, sammet- oder plüschartigen Geweben; aus Leder 50
654 Packpapier, in der Masse gefärbt, auch auf einer Seite glatt 3
655 Papier, nicht unter andere Nummern des allgemeinen Tarifs fallend,
einschließlich des Kartonpapiers, auch liniiert, pergamentiert oder gekörnt 6
Anmerkung zu Nr. 654 und 655. Packpapier wird auch dann nach
Nr. 654 oder 655 nach Maßgabe seiner sonstigen Beschaffenheit verzollt, wenn es mit
Gebrauchsanweisungen, Warenanpreisungen, Mustern oder dergleichen bedruckt ist.
656 Buntpapier einschließlich des mit Kreide, Bleiweiß oder dergleichen über-
strichenen oder mit Metalldruck versehenen Papiers; lackiertes Papier;
mit Glimmer- oder Glasschuppen, Streupulver oder Wollstaub über-
zogenes Papier; Papier mit gestrichenem, aufgelegtem oder galvano-
plastischem Metallüberzuge, sowie mit Gold- oder Silberschnitt ver-
sehenes Papier 8
aus 660 Tapeten und Tapetenborten aller Art aus Papier, weder vergoldet, noch
versilbert, noch bronziert, noch gepreßt, noch sammetartig 12