Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

(Nr. 3180.) Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über Auswandererschiffe. Vom 20. De- 
zember 1905. 
Auf Grund des § 36 des Gesetzes über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 
1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) hat der Bundesrat die folgenden Änderungen 
der Vorschriften über Auswandererschiffe vom 14. März 1898 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 57 ff.) beschlossen: 
I. 
Die Abs. 5 bis 8 und 10 des Verzeichnisses der auf Auswandererschiffen 
mitzunehmenden Mengen von Proviant und Wasser, Brenn- und Leuchtmaterial 
— Anhang 4 zu den Vorschriften — erhalten folgende Fassung: 
Absatz 5. 
Wird statt eines Teiles des Rindfleisches Schweinefleisch oder Speck mit- 
genommen, so werden 375 Gramm Schweinefleisch oder 250 Gramm Speck gleich 
500 Gramm Rindfleisch gerechnet; jedoch darf keinesfalls mehr als die Hälfte der 
vorgeschriebenen Menge Rindfleisch durch Schweinefleisch ersetzt werden. Wird ein 
Teil des Rindfleisches durch Fisch ersetzt, so werden 375 Gramm Fisch gleich 
500 Gramm Rindfleisch gerechnet; Schweinefleisch darf durch die gleiche Menge 
Hammelfleisch oder fettreichen Fisch (Lachs, Aal, Hering und dergleichen) ersetzt 
werden; jedoch darf Fisch nur in zwei Tagen der Woche gegeben werden. 
Absatz 6. 
Schiffe, welche eine der Anzahl der beförderten Auswanderer entsprechende 
Bäckerei an Bord haben, können statt der mitzunehmenden Menge Brot (Ziffer 4) 
eine um zwanzig Prozent geringere Menge Mehl mitnehmen. Von dem mit- 
zunehmenden Brote oder Mehle muß mindestens die Hälfte Weizenbrot oder Weizen- 
mehl sein. 
Absatz 7. 
Von den unter Ziffer 8 und Ziffer 9 aufgeführten Nahrungsmitteln kann, 
wenn nur die Gesamtmenge vorhanden ist, der Vorrat des einen zu Gunsten des 
anderen verringert werden; dasselbe gilt von den unter Ziffer 11 und Ziffer 12 
aufgeführten Gegenständen. Außerdem darf an Stelle von Erbsen, Bohnen und 
Graupen ein entsprechendes Quantum Makkaroni, Nudeln, Hafergrütze, Linsen 
oder Backobst mitgenommen werden. 
Absatz 8. 
Das Gemüse (Ziffer 14) ist in mindestens zwei Sorten mitzunehmen. Sauer- 
kohl kann bis zur Hälfte durch andere Gemüse oder Salzgurken und Pickles 
ersetzt werden.
	        
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