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Zweiter Nachtrag
zum Reichshaushalts-Etat für das Rehnungsjahr 1905.
Für das
Rechnungsjahr
Kapitel. Titel. Ausgabe und Einnahme. 1905
treten hinzu
Mark.
B. Außerordentlicher Etat.
Ausgabe.
9. IX. Aus Anlaß der Expedilion in das Südwest-
afrikanische Schutzgebiet.
2. A. Auswärtiges Amt, Kolonialverwaltng 5 050 000
Einnahme.
7. VII. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit aller
Bundesstaaten 5 050 000
Neues Palais, den 24. Dezember 1905.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst von Bülow.
(Nr. 3183.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat
für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. Vom 24. Dezember 1905.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt:
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte zweite Nachtrag zum Etat der
Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905 wird in Einnahme und Ausgabe
für das Südwestafrikanische Schutzgebiet auf 5 050 000 Mark
festgestellt.