Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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Nummer Zollsatz 
ve deutschen Benennung der Gegenstände für sün 
arifs Mark 
(782/3) Nicht schmiedbarer Guß, anderweit im allgemeinen Tarif nicht 
genannt: 
782 roh: 
bei einem Rein-/von mehr als 1 Doppelzentner 2,50 
gewichte des von mehr als 40 Kilogramm bis 1 Doppelzentner 3,50 
Stückes (von 40 Kilogramm oder darunter ..... .. ... 5 
783 bearbeitet: 
bei einem Rein-(von mehr als 1 Doppelzentner 4 
gewichte des (von mehr als 40 Kilogramm bis 1 Doppelzentner 6 
Stückes (von 40 Kilogramm oder darunter 9 
785 Schmiedbares Eisen in Stäben (gewalzt, geschmiedet oder gezogen), 
auch geformt (fassoniert)) ferner Bandeisen: 
nicht über 12 Zentimeter lang, zum Umschmelzen 1 
mit eingewalzten Mustern oder Verzierunen 5 
anderes.......................................... 2,50 
(786/787) Blech: 
786 roh, entzundert, gerichtet, dressiert, gefirnißt: 
"„ (von mehr als 1 Millimeter 3 
in der Stärke von 1 Millimeter oder darunter 4,50 
Anmerkung. Unter Nr. 786 fallen auch dressierte Bleche, die 
durch Walzen eine gleichmäßig glatte, glänzende, etwas spiegelnde Ober- 
fläche erhalten, jedoch keine dem Walzen nachfolgende Bearbeitung 
erfahren haben. 
787 bhgeschliffen, lackiert, poliert, gebräunt oder sonst künstlich oxydiert, 
auch mit spiegelnder Orydschicht überzogen: 
„ irk so mehr als 1 Millimeter 5 
in der Stärke von 1 Millimeter oder darunter. .... 5,50 
(aus 791/2) Draht, gewalzt oder gezogen, einschließlich des geformten 
(assonierten): · 
aus791 roh oder bearbeitet, jedoch nicht poliert, lackiert oder mit anderen 
unedlen Metallen oder Legierungen unedler Maaale überzogen: 
„ # von weniger als 0,5 bis 0,22 Millimeter . 3/75 
in der Stärie 6 von weniger als 0,22 Millimeter 4,50 
Anmerkung. Unter Nr. 791 fallen auch Drähte, die unmittelbar 
beim Ziehen ein blankes Aussehen erhalten haben, ferner Drähte, die 
nur infolge der Anwendung von Kupfersalzlösungen beim Ziehen einen 
dünnen Kupferanflug aufweisen. 
  
 
	        
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