254 —
—
Nummer
des oͤsterreichisch-
ungarischen
allgemeinen
arifs
Benennung der Gegenstände
Zollsatz
.
für 100 Kilo-
gramm
Kronen
418
419
422
423
b)
424
Bauornamente (auch aus Terrakotta), glasiert oder unglasiert
Ordinäre Öfen und derlei Ofenbestandteile
Anmerkung zu Nr. 421 des allgemeinen Tarifs. Unter
Nr. 421 des allgemeinen Tarifs fallen auch Krüge und dergleichen aus
gemeinem Steinzeug mit eingeritzten, eingekerbten oder farbigen
Strichen, Punkten und dergleichen von ordinärer, primitiver Aus-
führung, wie sie auf den gewöhnlichen Steinkrügen vorkommen.
Gewöhnliches Töpfergeschirr aus gemeiner, sich farbig brennender Tonerde
Anmerkungen.
1. Unter Nr. 422 fällt auch das Oberlausitzer und das Bunzlauer
gewöhnliche Töpfergeschirr, auch mit weißlichem Bruch und durch
Aufspritzen oder Auftupfen von Farben primitiv verziert.
2. Die grobe Beflechtung von Töpfergeschirr der Nr. 422 mit Weiden
(ungeschälten oder geschälten), Bast, Binsen, Stroh oder Rohr bleibt
auf dessen Zollbehandlung ohne Einfluß.
Isolations= und Montierungsbestandteile für elektrotechnische zwecke, nicht
in Verbindung mit anderen Materialien:
weiß
farbig, gerändert, bemalt, bedruckt, versilbert, vergoldet
Anmerkung. Zu den Isolations- und Montierungsbestand-
teilen für elektrotechnische Zwecke gehören Isolationskörper, Fassungen,
Platten zu Schalttafeln, Kontaktvorrichtungen, Rollen, Ösen u. dgl.
für elektrische Leitungen und andere elektrische Vorrichtungen aus
Porzellan, Steingut, Majolika und anderem gebrannten Ton aller
Art, ohne jede Verbindung mit anderen Materialien.
Porzellan:
Peifenköpfe und Pfeifenbestandteile; Spielzeug (mit Ausnahme
der Puppenköpfe) und Galanteriewaren (Nippes und Teilette-
gegenstände):
weiß
farbig, gerändert, bemalt, bedruckt, versilbert, vergoldet, auch
in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien . .
anderes:
weiß
farbig, gerändert, bemalt, bedruckt, versilbert, vergoldet, auch
in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien . .
2.—
1.20
1.20
12.—
25.—
12.—
24.—
12.—
24.—