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Tarif C.
Zölle bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet.
Der in diesem Tarife genannte deutsche allgemeine Tarif ist der Zolltarif vom 25. Dezember 1902
in seiner durch das deutsche Reichsgesetz vom gleichen Tage bestimmten Fassung.
..
Nummer N
des deut
Falusche Bezeichnung der Waren. 1 Hoppeentner
Tarifs.
Mark.
1 Roggen . . ... 5
2 Weizen und Spelz....................................... 5,50
aus 3 Gerste mit Ausnahme von Malzgerste . . . . . . .. 1,30
4 Hafer................................................. 5
7 Mais und Dari......................................... 3
11 Speisebohnen, trockene (reife) 2,50
Erbsen, Linsen, trockene (reife) . . . . .. 1,50
aus 28 Flachs, Hanf, gereinigt . . . . .. . ... frei
aus 33 Bohnen, Erbsen (Schoten), frisch... ...... ... «................ frei
aus 837 Küchengewächse, einschließlich der als solche dienenden Feldrüben, zer-
kleinert, geschält, gepreßt, getrocknet, gedarrt, gebacken oder sonst
einfach zubereitet, soweit sie nicht unter Nr. 34 bis 36 des allgemeinen
Tarifs fallen; unreife Speisebohnen und unreife Erbsen, getrocknet;
Speisebohnen und Erbsen (reife und unreife), gebacken oder sonst
einfach zubereitet .. ... . .. . ... . ... 4
Reichs-Gesetzbl. 1906. 50