Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

— 344 — 
  
Nummer - 
des deut . ür 
Salsche Bezeichnung der Waren. 1 Doppelzentner. 
Tarifs. . 
Mark. 
aus 45 Weintrauben (Weinbeeren) frisch, zum Tafelgenuß: 
eingehend in Postsendungen von einem Gewichte bis 5 kg ein- 
schließlich ... «........................... frei 
auf andere Weise eingehend . . . . . . . . .. 4 
aus 46 Wal= und Haselnüsse, unreife (grüne) oder reife, auch ausgeschält, 
gemahlen oder sonst zerkleinert oder einfach zubereitet ... 2 
(aus 47/49) Anderes Obst: 
aus 47 frisch: 
Apfel, Birnen, Quitten: 
unverpackt: 
vom 1. September bis 30. Novembenr frei 
vom 1. Dezember bis 31. August . . . . .. 2 
verpackt.......................................... 5 
Aprikosen, Pfirsichen .. . . .. .. 2 
Pflaumen aller Art, Kirschen, Weichseln 2 
Mispeln, Wachholderbeeren frei 
aus 48 getrocknet, gedarrt (auch zerschnitten oder geschält: 
Pflaumen aller Art: 
unverpackt oder nur in Fässern oder Säcken bei mindestens 
50 kg Rohgewicht ..... . .... . . .. 4 
in anderer Verpackung 8 
Wachholderbeeren . . . .. . . .. 4 
aus 49 gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise zerkleinert, auch 
eingesalzen, ohne Zucker eingekocht (Mus) oder sonst einfach zubereitet; 
gegoren . . . . . . . .. 4 
  
 
	        
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