Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

NN.  17.

 

Juhalt:  Gesetz  zur  Ergänzung  der  Gesetze  vom  7.  Oktober  1865.  und  7.  Upril  1869.,  die  Errichtung  von
trigonometrischen  Marksteinen  betreffend,  S.  239.  —  Geseh,  betreffend  die  im  Jahre  1875.  vor
Feststellung  des  Staatshaushalts-Etats  zu  leistenden  Staatsausgaben,  S.  240.  —  Geseh,  betreffend
die  Vereinigung  mehrerer,  jetzt  zu  Neuvorpommern  gehöriger,  am  linken  Peene--Ufer  bei  den  Städten
Anklam  und  Demmin  belegener  Distrikte  mit  Altpommern,  dem  Regierungsbezirke  Stettin  und  den
Kreisen  Anklam  und  Demmin,  S.  242.  —  Geseg,  betreffend  die  Betheiligung  der  Staatsbeamten
bei  der  Gründung  und  Verwaltung  von  Aktien.,  Kommandit-  und  Bergwerks.  Gesellschaften,  S.  244.  —
Vertrag  zwischen  Preußen  und  Schaumburg-ippe  wegen  Ausdehnung  des  Staatsvertrages  vom
20.  Oktober  1672.  2c.,  S.  245.

 

(Nr.  8209.)  Gesetz  zur  Ergänzung  der  Gesetze  vom  7.  Oktober  1865.  und  7.  April  1869.,  die
Errichtung  von  trigonometrischen  Marksteinen  betreffend.  Vom  3.  Juni  1874.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.

verordnen,  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages  der  Monarchie,  was
folgt:
Einziger  Paragraph.

Grundstücke,  welche  auf  Grund  der  Gesetze  vom  7.  Oktober  1865.  und
vom  7.  April  1869.  zur  Errichtung  trigonometrischer  Marksteine  vom  Staate
erworben  sind,  müssen,  sofern  sie  im  Hypotheken-  resp.  Grundbuch  aufgeführt
sind,  auf  bloße  Requisition  des  Kreislandraths  auch  dann  abgeschrieben  werden,
wenn  die  Enteignung  nicht  zwangsweise,  sondern  im  Wege  der  Vereinbarung
erfolgt  ist.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Infiegel.

Gegeben  Schloß  Babelsberg,  den  3.  Juni  1874.

(L.  S.)  Wilhelm.

Camphausen.  Gr.  zu  Eulenburg.  Leonhardt.  Falk.  v.  Kameke.
Achenbach.

 

Sahr#e#s  1874.  (Nr.  8209—8210.)  35  (Nr.  8210.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  24.  Juni  1874.