Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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b) bei den einmaligen Ausgaben, insoweit letztere für Zwecke be- 
stimmt sind, die in dem der Beratung des Reichstags unter— 
liegenden Entwurfe des Haushalts-Etats der Schutzgebiete für 
das Rechnungsjahr 1906 unter den einmaligen Ausgaben wieder 
erscheinen, 
für die Monate April und Mai 1906 je ein Zwölftel zuzüglich der- 
jenigen Mehrbeträge verausgabt werden, welche zur Erfüllung der 
auf einen längeren Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten er- 
forderlich sind. 
2. Die nach vorstehender Bestimmung für die Monate April und Mai 
1906 sich ergebenden Einnahmen und Ausgaben werden bei den ein- 
zelnen Kapiteln und Titeln auf die Einnahmen und Ausgaben des 
Haushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1906 verrechnet. 
6 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Schloß Wernigerode, den 31. März 1906. 
(#. S.) Wilhelm. 
Fürst von Bülow. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zurichten. 
  
  
Reichs. Gesetzbl. 1906. 69
	        
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