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b) bei den einmaligen Ausgaben, insoweit letztere für Zwecke be-
stimmt sind, die in dem der Beratung des Reichstags unter—
liegenden Entwurfe des Haushalts-Etats der Schutzgebiete für
das Rechnungsjahr 1906 unter den einmaligen Ausgaben wieder
erscheinen,
für die Monate April und Mai 1906 je ein Zwölftel zuzüglich der-
jenigen Mehrbeträge verausgabt werden, welche zur Erfüllung der
auf einen längeren Zeitraum im voraus fälligen Verbindlichkeiten er-
forderlich sind.
2. Die nach vorstehender Bestimmung für die Monate April und Mai
1906 sich ergebenden Einnahmen und Ausgaben werden bei den ein-
zelnen Kapiteln und Titeln auf die Einnahmen und Ausgaben des
Haushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1906 verrechnet.
6 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Wernigerode, den 31. März 1906.
(#. S.) Wilhelm.
Fürst von Bülow.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zurichten.
Reichs. Gesetzbl. 1906. 69