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Betrag
für das
Einnahme und Ansgabe. Rechnungs-
jahr 1906.
Mark.
Wiederholung.
Die Einnahmen und Ausgaben betragen:
I. für das Ostafrikanische Schutzgebiet:::. 10 625 948
II. für Kamerun: 5 458 745
III. für Togo . ... 2 031 036
IV. für das Südwestafrikanische Schutzgebiet ... 92 212 915
V. für Neu-Guinena ... 1 494240
VI. für die Karolinen, Palau, Marianen und Marschallinseln. 640 365
VII. für Samoa .. .. ... . ... 718 680
VIII. für Kiautschou ..................... ..... .. .. ... . ... 14 198 000
zusammen 128 379 929
Anmerkung.
Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen
Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch
entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren In-
habern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu.
Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der
Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienstzulagen sowie für
die der Pensionsberechnung zu Grunde zu legenden Bezüge der Beamten
in den afrikanischen Schutzgebieten sowie in den Schutzgebieten Neu-
Guinea und Samoa gelten die Bestimmungen der Denkschrift zum
Haupt-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 mit der
Maßgabe, daß die Auslandsgehälter in einjährigen Fristen aufsteigen
und nach fünf Jahren der Höchstbetrag erreicht wird.
Den nichtetatsmäßigen Beamten der Schutzgebiete in Afrika und
in der Südsee darf neben der ihnen etwa nach § 37 des Reichsbeamten-
Gesetzes bewilligten Pension eine Pensionserhöhung bis auf Höhe der
für die entsprechenden etatsmäßigen Beamten zulässigen Sätze gewährt
werden.