Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

778 
  
  
  
Nummer des Zollsatz 
deutschen Benennung der Gegenstände. für 
allgemeinen 1 Doppelzentner 
Tarifs. Mark. 
(aus 777/843) Eisen und Eisenlegierungen: 
Anmerkung zu Nr. 784 des allgemeinen Tarifs. Unter Knüppeln 
werden gewalzte, nicht gerichtete (adiustierte) Stäbe von 30 bis 110 Millimeter 
Dicke mit verschiedenen Querschnittsformen, meist aber von quadratischer, rauten- 
förmiger oder flacher Form mit mehr oder weniger abgerundeten Kanten ver- 
standen. 
785 Schmiedbares Eisen in Stäben (gewalzt, geschmiedet oder gezogen), 
auch geformt (fassoniert);) ferner Bandeisen: 
nicht über 12 Zentimeter lang, zum Umschmelzen 1 
mit eingewalzten Mustern oder Verzierugen 5 
anderes ’................................ 2,50 
(786/787) Blech: 
786 roh, entzundert, gerichtet, dressiert, gefirnißt: 
„ » von  mehr  als  1  Millimeter................ 3 
in der Stärke  » 
 von 1 Millimeter oder  darunter............. 4,50 
Anmerkung. Unter Nr. 786 fallen auch dressierte Bleche, die durch 
Walzen eine gleichmäpig glatte, glänzende, etwas spiegelnde Oberfläche 
erhalten, jedoch keine dem Walzen nachfolgende Bearbeitung erfahren 
haben. 
787 abgeschliffen, lackiert, poliert, gebräunt oder sonst künstlich oxydiert, 
auch mit spiegelnder Oxydschicht überzogen: 
„ »  von  mehr als 1 Millimeter................ 5 
in der Stärke  . 
von 1 Millimeter oder darunter 5,50 
  
Anmerkung zu Nr. 791 des allgemeinen Tarifs. Unter Nr. 791 
fallen auch Drähte, die unmittelbar beim Ziehen oder Walzen ein blankes Aussehen 
erhalten haben, ferner Drähte, die nur infolge der Anwendung von Kupfersalz- 
lösungen beim Ziehen einen dünnen Kupferanflug aufweisen. 
Anmerkung zu Nr. 791/2 des allgemeinen Tarifs. Unter Draht 
ist dasjenige gezogene oder gewalzte Eisen zu verstehen, welches ohne Rücksicht 
 
	        
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