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[66) II. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben gnädigst beschlossen,
der von dem Musiklehrer des Kaiserlichen Fräulein = Instituts zu Odessa,
Friedrich Wilhelm Kalbitz daselbst, gegründeten Stiftung von Eintausend Mark,
deren Zinsabwurf zur Unterstützung von Kindern armer Eltern in Groß-
neuhausen mit Leibwäsche, warmer Kleidung, Schulbüchern rc. alljährlich zum
Weihnachtsfest bestimmt ist, unter Bestätigung des von den Gemeindebehörden
zu Großnenhausen dazu beschlossenen Statuts die Rechte einer milden Stiftung
zu verleihen.
Der bezeichneten Stiftung ist der Name „Kalbitg-Stiftung“ bei-
gelegt worden.
Es wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 24. Juli 1880.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pbr. Schomburg.
Weimar. — Hof- Buchdruckerei