Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 9.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. S. 21. - Bekanntmachung,
betreffend Änderung des Militärtarifs für Eisenbahnen S. 38 - Bekanntmachung, betreffend
Abänderung und Ergänzung der Eichordnung und der Eichgebührentagxe. S. 38.
(Nr. 3420.) Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken. Vom 22. Fe-
raur
1908
Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Reblaus, vom
6. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) wird nachstehend eine Übersicht der Ein-
teilung der am Weinbaue beteiligten Gebiete des Reichs in Weinbaubezirke be-
kannt gemacht:
Bundesstaat Lau- Name
und fende Umfang des Weinbaubezirkes. des
Verwaltungsbezirk. Nr. Weinbaubezirkes.
I. Preußen. Unverändert.
Vergleiche Bekanntmachung, betreffend die
Bildung von Weinbaubezirken, vom 27. März
II. Bayern. 1906 (Reichs- Gesetzbl. S. 449).
III. Königreich Sachsen. Amtshauptmannschaftliche Bezirke Meißen, Großen-
hain, Oschatz, Grimma, Dresden-Altstadt, Dresden-
Neustadt, Pirna und Stabtbezirk Dresden.
IV. Württemberg. Unverändert.
Vergleiche Bekanntmachung, betreffend die
Bildung von Weinbaubezirken, vom 12. Februar
1907 (Reichs-Gesetzbl. S. 28).
V. Baden. Unverändert.
Vergleiche Bekanntmachung, betreffend die
Bildung von Weinbaubezirken, vom 27. März
1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 449).
VI. Hessen.
Provinz Starkenburg. 1. Provinz Starkenburg mit Ausnahme der Gemar-
kungen der Enklave Wimpfen ... Starkenburg
Kreis Heppenheim. 2. Gemarkungen der Enklave Wimpfen Wimpfen.
Reichs-Gesetzbl. 1908. 10
Ausgegeben zu Berlin den 5. März 1908.