Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

Reichs-Gesehblatt. 
. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die dem Internatienalen UÜbereinkommen über den Eisenbahnfracht- 
verkehr beigefügte Liste. S, öss. — Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den 
Getrieb der Buchdruckereien und Schriftgießereien. S. s5#4#. — Bekonntmachung, betreffend den 
Internationalen Verband zum Schuye des gewerblichen Eigentums. S. o4. 
  
  
  
  
(Nr. 3548.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtwerkehr beigefügte Liste. Vom 20. Dezember 1908. 
D. Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Ubereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1908, 
Reichs-Gesetzbl. 1908 S. 39 ff.), ist, wie folgt, geändert worden: 
I. Unter „Schweiz A.“ ist mit Wirkung vom 26. Dezember 1908 hinter 
iffer 22 neu hinzugefügt die Linie: 
22 a. Schmalspurige Eisenbahn Bellinzona-Mesocco. 
II. Im Abschnitte „Schweden A.“ ist mit Wirkung vom 1. Jannar 1909 
gestrichen: 
6. die Eisenbahn Malmö-Kontinenten. 
Die Ziffern 7 bis 9 sind geändert in 6 bis 8. Die Eisenbahn Malmö— 
Kontinenten geht am 1. Januar 1909 in den Betrieb der Schwedischen 
Staatseisenbahnen über. 
Berlin, den 20. Dezember 1908. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
Relchs-Gesehbl. 1908. 116 
Ausgegeben zu Berlin den 30. Dezember 1908.
	        
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