10. Budapester Lokalbahnen und die im Betriebe derselben stehende Linie
Haraszti-Raͤczkeve.
11. Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken der
Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen von Mezölaborcz bis zur
österreichischen Landesgrenze, von Körösmezö bis zur österreichischen
Landesgrenze, die der Kaschau-Oderberger Bahn von Orló bis zur
österreichischen Landesgrenze, die der Holics-Gödinger Lokalbahn von
Holics bis zur österreichischen Landesgrenze und die der im übrigen im
Betriebe der Königlich Ungarischen Staatsbahnen stehenden ungarischen
Nordwest-Lokalbahn von Kutti bis zur österreichischen Landesgrenze.
12. Die von der Österreichisch-Ungarischen Staatseisenbahngesellschaft be-
triebenen Strecken der Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen von Hölak
Trencsenteplicz bis zur österreichischen Landesgrenze am Vlárapaß, von
Bruck-Kiralyhida bis zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza
bis zur österreichischen Landesgrenze.
III. Bosnien- Herzegovina.
1. K. und K. Militärbahn Banjaluka - Doberlin.
2. Bosnisch-Herzegovinische Staatsbahnen, einschließlich der von denselben be-
triebenen elektrischen Stadtbahn in Sarajevo.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von den Bosnisch-Herze-
govinischen Staatsbahnen in Österreich betrieben werden, ist zu vergleichen:
Österreich, Ziffer 57, 58, 59.
Belgien.
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und
3
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5
6
Bahnstrecken.
1. Belgische Staatsbahnverwaltung.
2. Belgische Nordbahn.
3. Gent - Terneuzen.
4. Mecheln - Terneuzen.
5. Eisenbahn von Chimav.
6. Termonde - St. Nicolas.
7. Hasselt - Maeseyck.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus-
wärtiger Verwaltungen befinden.
I. Französischer Verwaltungen.
Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der
belgisch-französischen Grenze:
8. bei Comines bis Comines.
9. bei Halluin bis Menin.