Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

                                                                    — 991 — 
                                                                    Reichs-Gesetzblatt. 
                                                                     Jahrgang 1910. 
                                                             Nr. 48.    
  
  
  
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Fiji-Kolonie zu der internationalen Übereinkunft 
über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903. S. 991 — Bekannt- 
machung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bei- 
gefügte Liste. S. 991. — Bekanntmachung über die Ratifikation von elf auf der zweiten Haager 
Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Belgien. S. 992. 
  
(Nr. 3811.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Fiji-Kolonie zu der internationalen 
Übereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 
3. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 425). Vom 5. September 1910. 
Die Königlich Großbritannische Regierung hat der Regierung der Französischen 
Republik angezeigt, daß die Bestimmungen der internationalen Übereinkunft, be- 
treffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903 
auf die Fiji-Kolonie anwendbar sind. 
Berlin, den 5. September 1910. 
                                                   Der Reichskanzler. 
                                                      In Vertretung: 
                                                   von Kiderlen-Waechter. 
  
  
 
(Nr. 3812.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. September 1910. 
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom 1. Februar 1910, 
Reichs-Gesetzbl. 1910 S. 481 ff.), ist, wie folgt, geändert worden: 
Unter Abschnitt Österreich und Ungarn. I. Im Reichsrat 
vertretene Königreiche und Länder. A. ist die Ifd. Nr. 5 (ursprünglich 4) 
Reichs-Gesetzbl. 1910.                                                                                           149 
Ausgegeben zu Berlin den 19. September 1910.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.