thumbs : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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Untersecunda:
2  Stunden  wöchentlich.
Die  außereuropäischen  Erdtheile  in  ausführlicher  Darstellung.

Obersecunda:
2  Stunden  wöchentlich.

Schluß  des  Pensums  der  vorigen  Klasse.  Repetition  des  Gesammtgebietes  der
Geographie.

&  22.  Kenntniß  der  Grundlehren  der  mathematischen  Geographie,  der  topischen  und  Lehrziel.
physischen  Verhältnisse,  sowie  der  politischen  Eintheilung  der  Erdoberfläche,  insbesondere

Mitteleuropas;  Bekanntschaft  mit  den  wichtigeren  Erzeugnissen  der  Länder  und  den
Weltverkehrswegen.

6#23.  Der  geschichtliche  Unterricht  wird  durch  einen  vorbereitenden  Kursus  in  Sexta  Geschichte.
und  Quinta  eingeleitet.  Der  systematische  Unterricht  beginnt  in  Quarta  und  ist  wie  der  Vorbemerkung.
in  der  Geographie  in  Form  zweier  concentrischer  Kreise  zu  ertheilen.

Neben  der  Lehraufgabe,  deren  Ziel  in  §  25  näher  angegeben  ist,  hat  der  Geschichtsunterricht
  noch  den  besonderen  Zweck,  die  Liebe  zum  Vaterland  zu  wecken  und  zu  pflegen
und  das  jugendliche  Gemüth  für  die  idealen  Aufgaben  der  Menschheit,  wie  sie  uns  in
den  sittlichen  Lehren  der  Geschichte  entgegentreten,  unter  Fernhaltung  politischer  Frühreife
  zu  begeistern.

Wegen  Vermeidung  zu  vieler  Gedächtnißaufgaben  gilt  das  zu  §  20  Absatz  4
Bemerkte.

824.  Sexta:  Vertbellun
1  Stunde  wöchentlich.  des  i-  Q
Alte  Geschichte  in  Geschichtsbildern.
Quinta:

1  Stunde  wöchentlich.
Geschichtsbilder  und  Biographieen  aus  der  mittleren  und  neueren,  hauptsächlich  der
vaterländischen  Geschichte.
Quarta:
2  Stunden  wöchentlich.
Alte  Geschichte.
Untertertia:

2  Stunden  wöchentlich.
Mittlere  Geschichte.

1884.  6