Object: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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(Nr. 2707.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den 
wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxem- 
burgs. Vom 27. August 1900. 
D. in der Bekanntmachung vom 2. Juli d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 318) 
veröffentlichten Aenderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung finden, 
nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr 
getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat, 
auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung. 
Berlin, den 27. August 1900. 
Der Reichskanzler. 
Fürst zu Hohenlohe. 
  
(Nr. 2708.) D. gegenwärtigen Nummer des Reichs-Gesetzblatts ist als be- 
sondere Beilage 
die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Aichordnung 
und der Aichgebühren-Taxe, vom 18. August 1900 
beigefügt. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs-Gesetzbl. 1900. 128