Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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unverarbeitete Bronze, alten Rotguß, alte Bronze, Abfälle sowie Späne von Rot, 
guß oder Bronze darf nicht übersteigen: « 
1. bei mindestens 95 vom Hundert Gesamtinhalt an Kupfer 
und inn . .. 170 Mark, 
2. bei mindestens 85 vom Hundert Gesamtinhalt an Kupfer 
undddnnnnnaaa ..... 150 „ 
3. bei mindestens 70 vom Hundert Gesamtinhalt an Kupfer 
und dnnnaaaa . ... 130 „ 
84 
Der Preis für 100 Kilogramm Aluminium darf nicht übersteigen: 
1. für Hüttenaluminium mit mindestens 98 vom Hundert 
Aluminiumgehalt . . . ... .. . .. . . .. . . . . .. .. . . .. . . .. 325 Mark, 
2. für umgeschmolzenes unverarbeitetes Aluminium, alte Alu— 
miniumlegierungen und Aluminiumabfälle ausschließlich 
Aluminiumspäne, alles mit mindestens 92 vom Hundert 
Aluminiumgehalt .. . . . . . . . . . .. . . . .. . . . . . .. . . .. .. 305 „ 
3. für umgeschmolzenes unverarbeitetes Aluminium, alte Alu- 
miniumlegierungen, Aluminiumabfälle und Aluminiumspäne, 
alles mit mindestens 90 vom Hundert Aluminiumgehalt 280 
4. für umgeschmolzenes unverarbeitetes Aluminium, alte Alu- 
miniumlegierungen, Aluminiumabfälle und Aluminiumspäne, 
alles mit mindestens 80 vom Hundert Aluminiumgehalt 250 „ 
95 
Der Preis für 100 Kilogramm neues unverarbeitetes Nickel, umge- 
schmolzenes unverarbeitetes Nickel, Nickellegierung, Altnickel, Nickelabfälle und 
Nickelspäne, alles mit mindestens 90 vom Hundert Nickelgehalt, darf 450 Mark 
nicht übersteigen. 
6 
Der Preis für 100 Kilogramm Antimon darf nicht übersteigen: 
1. für Antimon Regulus (metallisches Antimon) mit mindestens 
98 vom Hundert Antimongehaatt . .. 150 Mark 
2. für Antimon Crudum (Schwefelantimon) mit mindestens 
68 vom Hundert Antimongehalt. 6C0 
87 
Der Preis für 100 Kilogramm Zinn darf nicht übersteigen: 
1. für neues unverarbeitetes Jinn und umgeschmolzenes unver- 
arbeitetes Zinn, beides mit mindestens 99) vom Hundert 
Zinngehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. . . .. 525 Mark,
	        
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