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unverarbeitete Bronze, alten Rotguß, alte Bronze, Abfälle sowie Späne von Rot,
guß oder Bronze darf nicht übersteigen: «
1. bei mindestens 95 vom Hundert Gesamtinhalt an Kupfer
und inn . .. 170 Mark,
2. bei mindestens 85 vom Hundert Gesamtinhalt an Kupfer
undddnnnnnaaa ..... 150 „
3. bei mindestens 70 vom Hundert Gesamtinhalt an Kupfer
und dnnnaaaa . ... 130 „
84
Der Preis für 100 Kilogramm Aluminium darf nicht übersteigen:
1. für Hüttenaluminium mit mindestens 98 vom Hundert
Aluminiumgehalt . . . ... .. . .. . . .. . . . . .. .. . . .. . . .. 325 Mark,
2. für umgeschmolzenes unverarbeitetes Aluminium, alte Alu—
miniumlegierungen und Aluminiumabfälle ausschließlich
Aluminiumspäne, alles mit mindestens 92 vom Hundert
Aluminiumgehalt .. . . . . . . . . . .. . . . .. . . . . . .. . . .. .. 305 „
3. für umgeschmolzenes unverarbeitetes Aluminium, alte Alu-
miniumlegierungen, Aluminiumabfälle und Aluminiumspäne,
alles mit mindestens 90 vom Hundert Aluminiumgehalt 280
4. für umgeschmolzenes unverarbeitetes Aluminium, alte Alu-
miniumlegierungen, Aluminiumabfälle und Aluminiumspäne,
alles mit mindestens 80 vom Hundert Aluminiumgehalt 250 „
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Der Preis für 100 Kilogramm neues unverarbeitetes Nickel, umge-
schmolzenes unverarbeitetes Nickel, Nickellegierung, Altnickel, Nickelabfälle und
Nickelspäne, alles mit mindestens 90 vom Hundert Nickelgehalt, darf 450 Mark
nicht übersteigen.
6
Der Preis für 100 Kilogramm Antimon darf nicht übersteigen:
1. für Antimon Regulus (metallisches Antimon) mit mindestens
98 vom Hundert Antimongehaatt . .. 150 Mark
2. für Antimon Crudum (Schwefelantimon) mit mindestens
68 vom Hundert Antimongehalt. 6C0
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Der Preis für 100 Kilogramm Zinn darf nicht übersteigen:
1. für neues unverarbeitetes Jinn und umgeschmolzenes unver-
arbeitetes Zinn, beides mit mindestens 99) vom Hundert
Zinngehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . .. . . .. 525 Mark,