— 875 —
Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
Añ 176
Inhalt: Bekanntmachung über die Verpflichtung der Kommunalverbände und der Kartoffelerzeuger zur
Sicherstellung und Abgabe von Kartoffeln. S. 875. — Bekanntmachung über die Geltend,
machung von Ansprüchen vor dem Reichsgerklcht in Sachen der Konsulargerichtsbarkeit. S 878
—r‘t
(Nr. 5367) Bekanntmachung über die Verpflichtung der Kommunalverbände und der Kartoffel-
erzeuger zur Sicherstellung und Abgabe von Kartoffeln. Vom 2. August 1916.
Auf Grund des § 5 der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom
26. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 590) in Verbindung mit §& 1 der Bekannt-
machung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916
(Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird folgendes bestimmt:
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Zur Deckung des für die Ernährung der Bevölkerung vom 16. August 1916
bis 15. August 1917 erforderlichen Bedarfs an Kartoffeln in den Kommunal-=
verbänden und Bezirken, die diesen Bedarf nicht aus den bei ihnen verfügbaren
Vorräten decken können, haben in den Kommunalverbänden ihres Bezirkes sicher-
zustellen:
Kartoffeln
die Vermittlungsstelle Provinzialkartoffelstelle in Königsberg . 20 928 966 Zentner
5“ 4 » : Danzig 23 596 315
» 1 » Potsdam ..... 37959111
-Stettin .. . . . . 26 219 626 „
. "4 #: Posen 43 378982 „
"„ # : Breslau 26 484 154 „
v 1 v Magdeburg .. . 24030792 v
« , - pKiel......... 407225p
- "“ " : Hannover . 17 708 975 5
5 7 6 : Münster 2 409 4600 „
» - »Cassel . . . . . . .. 6757 461
.. .2 " »Coblenz . . . . . . 12 036 698 „
Reichs-Gesetzbl 1916. *ê-5. 199
Ausgegeben zu Berlin den 3 August 1916.