Reichs-Gesetzblatt
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Inhalt: Verordnung über die Vornahme einer allgemeinen Bestandsaufnahme der wichtigsten Lebens-
mittel. S. 8o 1. «
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(Nr.5374)Verordnungübcrdie Vornahme einer allgemeinen Bestandsaufnahme der
wichtigsten Lebensmittel. Vom 3. August 1916.
* Grund der Verordnung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur
Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401)
wird folgende Verordnung erlassen:
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Anm I. September 1916 findet eine allgemeine Bestandsaufnahme der
wichtigsten Lebensmittel statt.
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Die Aufnahme erstreckt sich auf:
1. Haushaltungen (Einzelhaushaltungen und Familienhaushaltungen) mit
weniger als 30 zu verpflegenden Haushaltungsmitgliedern,
2. a) Haushaltungen mit 30 oder mehr zu verpflegenden Haushaltungs-
mitgliedern,
b) öffentliche Körperschaften, Kommunalverbände, sonstige öffentlich-
rechtliche Körperschaften und Verbände aller Art,
J%) Anstalten aller Art, Krankenanstalten, Krankenhäuser, Irrenanstalten,
Erholungsheime, Pensionate, Erziehungsanstalten aller Art, Ge-
fangenenanstalten aller Art, Armen= und Unterkunftsanstalten aller
Art, Volksküchen und sonstige Anstalten,
Relchs. Gesetzbl. 1916. 202
Ausgegeben zu Berlin den 5. August 1916.