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Für jedes Land, in dem die Wertpapiere ausgestellt oder zahlbar sind,
ist ein besonderer Bogen (eventuell Einlagebogen) zu benutzen; bei verschiedenen
Sorten von Wertpapieren ist folgende Gruppierung einzuhalten:
1. Staats- und Kommunalanleihen, 2. Eisenbahnanleihen, 3. sonstige fest-
verzinsliche Wertpapiere, 4. Aktien, Genußscheine, Kuxe und dergleichen.
Name des Landes:
Zins- Ausländische,
fuß in Deutschland Ausländische oder inländische
(fällt Bezeichnung Währung selbst befindliche im Ausland (in ausländischem
bel M Fr. L, Wertpapiere Bankdepot usw.) befindliche
reiiten, der Wertpapiere hfl., Kr. usw.) (diese Spalte bleibt Wertpapiere
gleichen für Deutschland frei)
fort) Nennwert Nennwert Verwahrungsort
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