Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 968 — 
(Nr. 5410) Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Hafer aus der Ernte 
1916. Vom 25. August 1916. 
Ar# Grund des 9 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs- 
ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird als die nach 
&19 der Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 
(Reichs-Gesetzbl. S. 811) zuständige Stelle die Reichsfuttermittelstelle bestimmt. 
Berlin, den 25. August 1916. 
Der Präsident des Kriegsernährungsamts 
von Batocki 
  
(Nr. 5411) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 
Vom 25. August 1916. 
D. Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung wird wie folgt geändert: 
Nr. la. Sprengstoffe. 
Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel. 
1. Gruppe a). 
In den mit „Dorfit“ und „Alldorfit“ beginnenden Absätzen wird statt 
des Wortes „Trinitrotoluol“ gesetzt: 
aromatischen Nitrokörpern, nicht gefährlicher als Trinitrotoluol. 
2. Gruppe b). 
In dem mit „Chloratbaldurit““ beginnenden Absatz werden die Worte 
„aromatischen Kohlenwasserstoffen, z. B. Trinitrotoluol, Dinitrobenzol usw.“ 
ersetzt durch: 
aromatischen Nitrokörpern, nicht gefährlicher als Trinitrotoluol. 
Der Eingang des mit „Wetter-Persalit“ beginnenden Absatzes wird gefaßt: 
Wetter-Persalit und Gesteins-Persalit, auch mnit usw. 
wie bisher.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.