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(Nr. 5410) Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Hafer aus der Ernte
1916. Vom 25. August 1916.
Ar# Grund des 9 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs-
ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird als die nach
&19 der Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916
(Reichs-Gesetzbl. S. 811) zuständige Stelle die Reichsfuttermittelstelle bestimmt.
Berlin, den 25. August 1916.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts
von Batocki
(Nr. 5411) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Vom 25. August 1916.
D. Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung wird wie folgt geändert:
Nr. la. Sprengstoffe.
Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel.
1. Gruppe a).
In den mit „Dorfit“ und „Alldorfit“ beginnenden Absätzen wird statt
des Wortes „Trinitrotoluol“ gesetzt:
aromatischen Nitrokörpern, nicht gefährlicher als Trinitrotoluol.
2. Gruppe b).
In dem mit „Chloratbaldurit““ beginnenden Absatz werden die Worte
„aromatischen Kohlenwasserstoffen, z. B. Trinitrotoluol, Dinitrobenzol usw.“
ersetzt durch:
aromatischen Nitrokörpern, nicht gefährlicher als Trinitrotoluol.
Der Eingang des mit „Wetter-Persalit“ beginnenden Absatzes wird gefaßt:
Wetter-Persalit und Gesteins-Persalit, auch mnit usw.
wie bisher.