Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 109 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1916 
  
Nr. 30 
Inhalt: Bekanntmachun über die Vollstreckung von Kostenentscheidungen ausländischer Gerichte. S. 109. — 
Bekanntmachung wegen der Amtsdauer der Mitglieder von Handwerkskammern. S. 170. 
  
(Nr. 5063) Bekanntmachung über die Vollstreckung von Kostenentscheidungen ausländischer 
Gerichte. Vom 18. Februar 1916. 
Auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Bekanntmachung über die Geltend- 
machung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, 
vom 7. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 360) wird zur Beseitigung obwaltender 
Zweifel eine Ausnahme von den Vorschriften im § 1 Abs. 1 der Bekanntmachung 
insoweit zugelassen, als es sich um die Vollstreckbarkeitserklärung und die Voll- 
stieckung der im Artikel 18 des Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 
1905 (Reichs-Gesetzbl. 1909 S. 410) bezeichneten Kostenentscheidungen von Ge- 
richten nichtfeindlicher Staaten handelt. 
Berlin, den 18. Februar 1916. 
Der Reichskanzler 
In Vertretung 
Lisco 
  
Reichs - Gesetzbl. 1916. 31 
Ausgegeben zu Berlin den 22. Februar 1916.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.