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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
Nr. 37
Iuhalt: Bekanntmachung über Änderung der Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der
Kartoffelstärkefabrikation. S. 135.
(Nr. 5077) Bekanntmachung über Änderung der Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffel-
trocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation. Vom 29. Februar 1916.
Auf Grund des Artikel I der Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der
Verordnung über die Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie
der Stärkefabrikation usw. vom 24. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 118)
bestimme ich:
I. An die Stelle der im § 2 Abs. 2 der Bekanntmachung über die
Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation
vom 16. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 588) vorgesehenen Höchstpreise treten
folgende Preise:
I Kartoffelwalzmehl Trockene
Für Kartoffel. Kartoffel- einschließlich des Kartoffelstärke
flocken schnitzel Zuschlags für und Kartoffel.
besondere Sichtung stärkemehl
Mark Mark Mark Mark
im ersten Preisgebiete 36,80 35,55 42,80 49,30
zweiten: 37,30 36,05 43,30 49,80
dritten ..... 37,80 36,55 43,80 50,30
vierten..... 38,30 37,05 44,30 50,80
II. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 29. Februar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Delbrück
Den Bezug des Reichs-Gesezblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs, Gesetzbl. 1916. 38
Ausgegeben zu Berlin den 1. März 1916.