Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1916 
Nr. 104 
                          
  
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Übergang der Geschäfte der Reichsstelle für Kartoffelversorgung 
auf die Reichskartoffelstelle. S. 4107. — Bekanntmachung über Ergänzung der Verordnung, be- 
treffend die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger vom 28. Januar 1916 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 67) und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 31. Jannar 1916 (Reichs- 
Gesetzbl. S 71). S 408. 
  
(Nr. 5210) Bekanntmachung, betreffend den Übergang der Geschäfte der Reichsstelle für 
Kartoffelversorgung auf die Reichskartoffelstelle. Vom 22. Mai 1916. 
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung 
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 
§ 1 
Zur Beendigung der laufenden Geschäfte der Reichsstelle für Kartoffelver- 
sorgung gehen die Aufgaben und Befugnisse, die ihr durch die Bekanntmachung 
über die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln vom 12. April 1915 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 217) zugewiesen sind, auf die Reichskartoffelstelle über. 
§ 2 
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 22. Mai 1916. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Delbrück 
  
Reichs-Gesetzbl. 1916. 108 
Ausgegeben zu Berlin den 26. Mai 1916.