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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
Nr. 104
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Übergang der Geschäfte der Reichsstelle für Kartoffelversorgung
auf die Reichskartoffelstelle. S. 4107. — Bekanntmachung über Ergänzung der Verordnung, be-
treffend die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger vom 28. Januar 1916 (Reichs-
Gesetzbl. S. 67) und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 31. Jannar 1916 (Reichs-
Gesetzbl. S 71). S 408.
(Nr. 5210) Bekanntmachung, betreffend den Übergang der Geschäfte der Reichsstelle für
Kartoffelversorgung auf die Reichskartoffelstelle. Vom 22. Mai 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-
Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Zur Beendigung der laufenden Geschäfte der Reichsstelle für Kartoffelver-
sorgung gehen die Aufgaben und Befugnisse, die ihr durch die Bekanntmachung
über die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln vom 12. April 1915 (Reichs-
Gesetzbl. S. 217) zugewiesen sind, auf die Reichskartoffelstelle über.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 22. Mai 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Delbrück
Reichs-Gesetzbl. 1916. 108
Ausgegeben zu Berlin den 26. Mai 1916.