Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

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22. Fertige Damenwäsche aus Webstoffen, sofern der Kleinhandelspreis 
für ein Damenhemd 6,50 Mark, 
für ein Damennachthemd ... 10,00 „ 
für ein Damenbeinkleid 5,00 „ 
für eine Untertaille . ... 5,00 „ 
für einen Frisiermantel 10,00 „ 
für einen Waschunterrock 12,00 „ 
für eine Morgenjacke 10,00 „ 
für eine Nachtjacke .. . . . . .... ... ....... . ... 5,00 
übersteigt. 
23. Säuglingswäsche und Säuglingsbekleidung. 
24. Korsette und Korsettschoner. 
25. Wäschestoffe, sofern der Kleinhandelspreis bei einer Breite von etwa 
80 Zentimeter 2 Mark für das Meter und für halbleinene und rein 
leinene Stoffe bei einer Breite von etwa 80 Zentimeter 3 Mark für 
das Meter übersteigt. 
26. Gemusterte weiße Tischzeuge. · 
27. Reinwollene Schlafdecken, sofern der Kleinhandelspreis 30 Mark für 
das Stück übersteigt. 
28. Kragen und Manschetten, Vorstecker und Einsätze. Krawatten und 
Schlafanzüge. Fertige Herren- Tag- und Nachthemden, sofern ihr 
Kleinhandelspreis 7 Mark für das Stück übersteigt. 
29. Taschentücher.  
30. Hausschürzen, sofern der Kleinhandelspreis 4,00 Mark für das Stück 
übersteigt. Zierschürzen aus weißen dünnen Stoffen, sofern der Klein- 
handelspreis 2 Mark für das Stück übersteigt. 
31. Seidene Schuhe. 
32. Die nach Maß anzufertigenden Herren- und Damen-Ober- und Anter- 
kleider, sofern die unter 19, 20, 22 und 28 angegebenen Preisgrenzen 
überschritten werden. 
33. Getragene Kleidungsstücke, soweit ihr Kleinhandelspreis die Hälfte der 
unter 19 und 20 festgesetzten Preise übersteigt.  
34. Woll- und Baumwollstoffe (12,13,14,15,18,25) bis zu Längen 
von 2 Metern. 
Wo in vorstehendem Verzeichnis Preise für bestimmte Breitenmaße der 
Stoffe als Grenze angegeben sind, ist für andere Breitenmaße der Preis ent- 
sprechend höher oder niedriger anzunehmen. 
In Fällen, in denen Rabatt auf die Preise gewährt wird, sind die Preise 
nach Abzug des Rabatts maßgebend. 
Berlin, den 10. Juni 1916. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur dle Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel. 

	        
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