— 635 —
Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
Nr. 147
Inhalt: Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908. S. 635. — Bekanntmachung,
betreffend Änderung des Militärtarifs füͤr Eisenbahnen. S. 636. — Bekanntmachung, betreffend
Änderung ber Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 657.
(Nr. 5299) Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908 (Reichs-Gesetzbl.
S. 151). Vom 26. Juni 1916.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was foldgt:
Hinter § 17 des Vereinsgesetzes wird eingefügt:
§ 17a
Die Vorschriften der §§ 3, 17 über politische Vereine und deren Ver-
sammlungen sind auf Vereine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Behufe
der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht aus dem Grunde
anzuwenden, weil diese Vereine auf solche Angelegenheiten der Sozialpolitik oder
der Wirtschaftspolitik einzuwirken bezwecken, die mit der Erlangung oder Er-
haltung günstiger Lohn- oder Arbeitsbedingungen oder mit der Wahrung oder
Förderung wirtschaftlicher oder gewerblicher Zwecke zugunsten ihrer Mitglieder
oder mit allgemeinen beruflichen Fragen im Zusammenhange stehen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 26. Juni 1916.
(Siegel) Wilhelm
Dr. Helfferich
Reichs-Gesetzbl. 1916. 158
Ausgegeben zu Berlin den 1. Juli 1916.