Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 723 — 
Klasse 5. 
5 400 — 6 O00 — 6600 — 7200 -K. 
Direktor des Deutschen Instituts für egyptische Altertumskunde in Kairo. 
Klasse 6. 
4800 — 5 400 — 6000 — 6600 — 7200 — 7800 . 
Konsuln. 
Klasse 7. 
6 300 J. 
Erste Botschaftssekretäre und Erster Botschaftsdragoman in Konstantinopel. 
Klasse 8. 
8 000 — 9 O00 — 10 boo — 11 000 — 12 000 ¼. 
Diplomatische Agenten und Generalkonsuln, Ministerresidenten. 
Klasse 9. 
18 000 . 
Gesandte. 
Klasse 10. 
20 000 . 
Botschafter. 
Bei Berechnung des pensionsfähigen Diensteinkommens tritt für die Beamten 
zu Klasse 1 bis 8, auch wenn sie Anspruch auf freie Dienstwohnung haben, dem 
erdienten Gehalte der pensionsfähige Teil des Wohnungsgeldzuschusses für die In- 
landsbeamten hinzu, und zwar 
für die Beamten zu Klasse 1 nach Tarifklasse VI, 
für die Beamten zu Klasse 2 und 3 nach Tarifklasse V, 
für die Beamten zu Klasse 4 bis 7 nach Tarifklasse III) 
für die Beamten zu Klasse 8 nach Tarifklasse II. 
  
Neichs.Gesetzbl. 1010. 171
	        
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