Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

— 869 — 
  
  
  
  
  
Gewerbegruppe, Bezeichnung der 
  
  
  
  
  
  
Gewerbeklasse und Gewerbezweige oder Bezirke Beschränkungen 
eAde. Gewerbeart Betriebsarten der 
Nr. der gewerblichen 
Betriebsstatistik von Ausnahmen 
1907 *) für welche die Ausnahmen gelten 
1 2 8 5 
7 HIXh Aus der Dosamentenin= Regierungsbezirke Chemnitza) Unter die Ausnahme fallen 
dustrie: und Zwickau (König= nicht Möbelposamenten, 
Herstellung von Be. reich Sachsen) Quasten, Schlingringe, 
satzartikeln („YDassemen- Perlfransen, Schnuren und 
terie“) und von über. andere Meter, oder Stapel- 
häkelten Knöpfen ware sowie das Annähen 
von Gehängen, das An. 
quästeln, Ankugeln und 
ähnliche Arbeiten an Posa- 
menten. 
b) Die Ausnahme gilt nur 
insoweit, als bei den in 
Spalte 3 bezeichneten Ar- 
beiten von der offenen 
Auslage oder dem Aus- 
hang eines Lohnverzeich-- 
nisses abgesehen werden 
kann, wenn beim Ausgeber 
jederzeit während der An- 
nahme und Ausgabe über- 
sichtlich angeordnete und 
sonst den Anforderungen 
des § 3 Abs. 1 des Gesetzes 
genügende Lohnnachweis- 
bücher zur Einsicht für die 
Hausarbeiter bereit liegen. 
Auf das Recht des Haus- 
arbeiters zur Einsichtnahme 
ist durch deutlich sichtbaren 
Aushang an der Ausgabe. 
und Abnahmestelle aus. 
drücklich hinzuweisen. 
8MXi2 Ausbessern gebrauchter Stadt Steritin im Regie- — 
Säcke rungsbezirke Stettin 
(Preußen) 
9 Kb Attrappenherstellung Stadt Wurzen, Regie. Die Ausnahme gilt nur in 
rungsbezirk Leipzig dem zu Nr. 7 in Spalte 5 
(Königreich Sachsen)) unterb bezeichneten Umfang. 
10 XKlIle3, XIV5 Nähen von Puppenkör. Reichsgebiet — 
pern aus Leder und 
Stoff und Nähen von 
Puppenkleidern 
11|KIVal10 Konfektionieren von Hosen= Reichsgebiet —1 
trägern, Gürteln und 
Strumpfhaltern 
  
  
  
  
  
*) Ju vergleichen Band 213 f.., 222 der vom Kaiserlichen Statistischen Amte herausgegebenen Statistik 
des Vaasscher Reichs.
	        
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