— 870 —
B. derjenigen Gewerbezweige und Betriebsarten, für welche Ausnahmen von
der Bestimmung des §& 4 Abs. 1 Satz 1 des Hausarbeitgesetzes vom 20. De-
zember 1911 (Reichs-Gesetzbl. S. 976), betreffend die Pflicht zur Aus-
händigung von Lohnbüchern oder Arbeitszetteln, gewährt worden sind.
Gewerbegruppe, Bezeichnung der "
Gewerbeklasse und Gewerbezweige oder Bezirke Beschränkungen
efde. Gewerbeart Betriebsarten der
Nr. er gewerblichen
Betriebsstatistik von . Ausnahmen
1907 *) für welche die Ausnahmen gelten
11 2 3 . — ——
1KK((1I
Dapisseriewarenherstellung Reichsgebiet Vergleiche zu 1 Nr. 2 der Be-
kanntmachung.
2 Kfl, XVIIId., Kunstgewerbliche — Reichsgebiet Wie zu 1.
XIIg I. VTI. ôBrbeiten, wie Stidereien,
IVe6 usw Häkeleien, Brandmale
reien, Schnitzereien, Glas-
oder Porzellanmalereien
usw
3X 1l, 2, XIVa 1. Weiß:ngstickerei, Wäsche. Reichsgebiet Wie zu 1.
stickerei und Herstellung
von Hohlsäumen
*) Zu vergleichen Band 213 ff., 22275 der vom Kaiserlichen Statistischen Amte berausgegebenen Staiistik
des Deutschen Reichs.
—.———— —
Den Bezug des Neichs= Gesetzblatts vermitteln m##r die Postanstalten.
Heransgegeben m Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.