Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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B. derjenigen Gewerbezweige und Betriebsarten, für welche Ausnahmen von 
der Bestimmung des §& 4 Abs. 1 Satz 1 des Hausarbeitgesetzes vom 20. De- 
zember 1911 (Reichs-Gesetzbl. S. 976), betreffend die Pflicht zur Aus- 
händigung von Lohnbüchern oder Arbeitszetteln, gewährt worden sind. 
Gewerbegruppe, Bezeichnung der " 
Gewerbeklasse und Gewerbezweige oder Bezirke Beschränkungen 
efde. Gewerbeart Betriebsarten der 
Nr. er gewerblichen 
Betriebsstatistik von . Ausnahmen 
1907 *) für welche die Ausnahmen gelten 
11 2 3 . — —— 
1KK((1I 
Dapisseriewarenherstellung Reichsgebiet Vergleiche zu 1 Nr. 2 der Be- 
kanntmachung. 
2 Kfl, XVIIId., Kunstgewerbliche — Reichsgebiet Wie zu 1. 
XIIg I. VTI. ôBrbeiten, wie Stidereien, 
IVe6 usw Häkeleien, Brandmale 
reien, Schnitzereien, Glas- 
oder Porzellanmalereien 
usw 
3X 1l, 2, XIVa 1. Weiß:ngstickerei, Wäsche. Reichsgebiet Wie zu 1. 
stickerei und Herstellung 
von Hohlsäumen 
  
  
  
*) Zu vergleichen Band 213 ff., 22275 der vom Kaiserlichen Statistischen Amte berausgegebenen Staiistik 
des Deutschen Reichs. 
  
  
—.———— — 
Den Bezug des Neichs= Gesetzblatts vermitteln m##r die Postanstalten. 
Heransgegeben m Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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