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(Nr. 6139) Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in Dänemark.
Vom 15. November 1917.
Ar# Grund des §& 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats, betreffend die
Verlängerung der im Artifel 4 der revidierten Pariser lbereinkunft zum Schutze
des gewerblichen Eigentums vom 2. Juni 1911 vorgesehenen Prioritätsfristen,
vom 7. Mai 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 272) und im Anschluß an die Bekannt-
machung vom 22. Mai 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 428) wird hierdurch bekannt-
gemacht, daß in Dänemark die Prioritätsfristen zugunsten der deutschen Reichs-
angehörigen weiter bis zum 1. Juli 1918 verlängert sind.
Berlin, den 15. November 1917.
Der Reichskanzler
In Vertretung
Dr. von Krause
(Nr. 6140) Bekanntmachung, betreffend wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen gegen di
Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 10. November 1917.
J Wege der Vergeltung wird auf Grund des & 4 Abs. 2 der Verordnung
über die Anmeldung des im Inland befindlichen Vermögens von Angehörigen
feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 633) folgendes
bestimmt: 1
Die Vorschriften der 5 bis 11 und des & 13 der Verordnung über
die Anmeldung des im Inland befindlichen Vermögens von Angehörigen feiud=
licher Staaten von 7. Oktober 1915 finden auf das Vermögen von Angehörigen
der Vereinigten Staaten von Amerika Anwendung.
12
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung, hinsichtlich
der Strafbestimmungen jedoch erst mit dem 20. November 1917 in Kraft.
Berlin, den 10. November 1917.
Der Reichskanzler
In Vertretung
Dr. Schwander
—. .—H—c .———
Herausgegeben im Reichs amt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.