772 Sachsen unter König Johann. Deutsche Verhältnisse.
die durch Mißbrauch einer überlegenen Gewalt erfolgte Be-
setzung von Rendsburg für eine Verletzung der Rechte des
Deutschen Bundes und eine Kränkung der Ehre deutscher
Bundestruppen und legten gegen diesen von einer deutschen
Bundesmacht vollzogenen Gewaltact Verwahrung ein. In
Frankfurt aber ließ die Regierung die Erklärung abgeben:
Eingedenk dessen, was sich seinerzeit in Altona begeben, nicht
minder der Erfolglosigkeit ihrer damaligen Beschwerden, werde
sie diese Vorgänge nicht zum Gegenstand eines Antrags machen
sondern erwarten, welche Anregungen von seiten der nicht un-
mittelbar betroffenen Bundesregierungen geschehen würden;
sie für ihren Theil werde sich durch die neueste schmerzliche
Erfahrung nicht abhalten lassen die übernommene Verpflichtung
getreu zu erfüllen, sei aber nicht minder entschlossen, bei einer
abermaligen Zumuthung nur der Gewalt und nicht der Dro-
hung zu weichen, und lehne im voraus die Verantwortung für
alle daraus entstehenden Folgen feierlich von sich ab. Aber
dieser Appell an das Ehrgefühl der anderen Mittelstaaten blieb
ohne Antwort. So konnte Sachsen den wiener Frieden vom
1. August nur mit dem Gefühle schmerzlicher Resignation be-
grüßen, zumal der darin ausgesprochene Verzicht des Königs
von Dänemark auf seine „Rechte“ auf die Herzogthümer zu
Gunsten Osterreichs und Preußens den Bund mit neuen Be-
einträchtigungen bedrohte. Auf der Stelle meldete daher die
sächsische Regierung für die nächste Bundestagssitzung einen
Antrag an, beide Mächte um eine beruhigende Erklärung des-
halb zu ersuchen. Weil dies aber bei der Kürze der Zeit nur
telegraphisch geschehen konnte, so nahm das Präsidium dies
zum Vorwand um denselben als formell unzulässig zurückzu-
weisen, und da er weder bei den Regierungen noch bei der
öffentlichen Meinung die gehoffte Unterstützung fand und die
preußische Presse, die auch wegen einer von General v. Hake an-
geordneten Dislocierung einiger Truppen nach Lauenburg Lärm
schlug, der sächsischen Regierung deshalb den Vorwurf der
Undankbarkeit und unnsthiger, mit der Demokratie frater-
nisierender Opposition gegen die Vormächte machte, so ließ