Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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(Nr. 5797) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 
Vom 30. März 1917. 
D. Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung wird, wie folgt, geändert: 
Nr. la. Sprengstoffe 
Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel 
3. Gruppe c. 
In der Anmerkung am Fuße der Seite wird hinter „Oranit“ in neuer 
Zeile nachgetragen: 
Petroalbit. 
Abschnitt D. Beförderungsmittel 
Im Abs. (3) wird am Ende des Unterabsatzes I ein Sternchen “) und 
am Fuße der Seite folgende Anmerkung gesetzt 
*) Während des Krieges müssen die beladenen Wagen statt der schwarzen Flaggen 
vom Absender beschaffte, etwa 15 cm hohe und 18 cm breite schwarze Pappe- oder Blechtafels 
mit aufgedrucktem weißen P“ tragen, die an den Wagentüren durch Schraubenhaken 3u 
befestigen sind. 
Ur. Id. Verdichtete und verflüssigte Gase 
Abschnitt A. Art der Packgefäße 
Absatz c wird gefaßt: 
c) Bei Azetylenlösungen (Ziffer 2) müssen die Gefäße ganz ausgefüllt 
sein mit einer feinporigen, gleichmäßig verteilten Masse, die 
1. die eisernen Gefäße nicht angreift und weder mit dem Lösungs. 
mittel für Azetylen (Azeton) noch mit diesem selbst schädliche Ver- 
bindungen eingeht, 
2. auch bei längerem Gebrauch und bei Erschütterungen nicht zu- 
sammensinkt oder gefährliche Hohlräume bildet, 
3. mit Sicherheit verhindert, daß explosionsähnliche JZersetzungen des 
Azetylens selbst bei hohen Wärmegraden und heftigen Stößen 
eintreten oder sich durch die Masse fortpflanzen. 
Es darf nur so viel von dem Lösungsmittel eingefüllt werden, daß sich di- 
durch Aufnahme des Azetylens und durch Steigerung der Wärme auf 40° W. 
tretende Volumenvergrößerung gefahrlos vollziehen kann. Hierbei darf der 
innere Uberdruck / des Probedrucks nicht übersteigen. 
Abschnitt E. Füllung der Gefäße 
Im Abs. (1) wird am Ende hinter 200 ein Steruchen") und am Juße 
der Seite folgende Anmerkung gesetzt: 
*) Während des Krieges dürfen Kohlensäureflaschen mit Wasserstoff gefüllt wen. 
wenn der Füllungsdruck 125 Atmosphären nicht übersteigt. 
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