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Muster 1
Saatkarte Saathkarte Saatkarte
Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C
Diesen Abschnitt behält der Veräußerer Dieser Abschnitt ist vom Veräußerer des Dieser Abschnitt ist vom Veräußerer des Saat-
des Saatguts. Saatguts dem Kommunalverbande, für den ziuts mit Abschnitt 3 dem Lommunalvecbande,
das Saatgut beschlagnahmt ist, einzureichen sirn * and zaaichm beschiaonahm Aein.
und von diesem aufzubewahren. in einen anderen Kommunalverband gebracht
worden ist, an den letzteren weiterzusenden.
Gemeinde Gemeinde Gemeinde
Kommunalverband Kommunalverband Kommunalverband
Bundesstaat Bundesstaat Bundesstaat
Saatkarte V. Saatkarte nunK.4 Saatkarte Nr.
für Landwirte
Der Landwirt
in .-
Kommunalverband /
Bundesstaat /
Eisenbahnstation
ist berechtigt,
in Worten.
—Qentner Winterroggen,
Sommerroggen, Winterweizen, Som-
merweizen, Spelz (Dinkel, Fesen),
Emer, Einkorn, Wintergerste, Som-
mergerste, Hafer, Buchweizen, Hirse,
Erbsen, Futtererbsen (Deluschken),
Bohnen, Ackerbohnen, Linsen, Wicken
zu Saatzwecken zu erwerben und nach
seinem Betriebsort (falls Beförderung
mit der Eisenbahn stattfinden soll,
nach obengenannter Eisenbahnstation)
senden zu lassen.
(Ort der Ausstellung)
den -
Galldbetkomnmali(FallöbetKommunali
verband die Saat= verband die Ausstel-
karten selbst ausstellt) lung der Saatkarten
Der aus.- der #eneinde Ueer
llende Kom- ·
stelende rband Die ausstellende
erdand Genmeindebehörde
(Untrrschrift, Stempe ) (Unterschrift, Stempel)
Richt Zutreffendes ist zu durchstreichen
für Landwirte
Der Landwirt
in /
Kommunalverband /
Bundesstaat
Eisenbahnstation „
ist berechtigt,
in Worten.
— Zentner Winterroggen,
Sommerroggen, Winterweizen, Som-
merweizen, Spelz (Dinkel, Fesen),
Emer, Einkorn, Wintergerste, Som-
mergerste, Hafer, Buchweizen, Hirse,
Erbsen, Futtererbsen (Peluschken),
Bohnen, Ackerbohnen, Linsen, Wicken
zu Saatzwecken zu erwerben und nach
seinem Betriebsort (falls Beförderung.
mit der Eisenbahn stattfinden soll,
nach obengenannter Eisenbahnstation)
senden zu lassen.
(Ort der Ausstellung). /
den
(Falls der Kommunal- (Falls der Kommunal-
verband die Saat= verband die Ausstel.
karten selbst. ausstellt) lung der Saatkarten
der Gemeinde über-
Oer 1— tragen hat)
ste ende dom. Oie ausstellende
munalverband Gemeindebehörde
(Unterschrift, Stempel) (Umerschrift, Stempel)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
für Landwirte
Der Landwirt
in
Kommunalverband í í,
Bundesstaat
Eisenbahnstation . ,
ist berechtigt,
in Worten E
4 Zentner Winterroggen,
Sommerroggen, Winterweizen, Som-
merweizen, Spelz (Dinkel, Fesen),
Emer, Einkorn, Wintergerste, Som-
mergerste, Hafer, Buchweizen, Hirse,
Erbsen, Futtererbsen (Peluschken),
Bohnen, Ackerbohnen, Linsen, Wicken
zu Saatzwecken zu erwerben und nach
seinem Betriebsort (falls Beförderung
mit der Eisenbahn stattfinden soll,
nach obengenannter Eisenbahnstation)
senden zu lassen.
(Ort der Ausstellung)
den
(Falls der Kommunal-
verband die Saat-
karten selbst ausstellt)
Der aus-
(Falls der Kommunal=
verband die Ausstel.
lung der Saatkarten
der Gemeinde über-
tragen hat)
sellende Kom- Die ausstellende
munalverdan Gemeindebehörde
(Unterschrift, Stempel) (Unterschrift, S##p)
Nicht Zutreffendes isl zu durchstreichen
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