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Als Reichsabgabe wird
Lfde. ein Zuschlag zu den Post-
Nr. Gegenstand und Telegraphengebühren
erhoben in Höhe von
II. beim Gewicht über 5 Kilogramm 1
a) auf Entfernungen bis 75 Kilometer ein-
schließlich ·................... 30 Df.
b) auf alle weiteren Entfernungen 50 „
8 Briefe mit Wertangabe
a) auf Entfernungen bis 75 Kilomcter einschließlich se
b) auf alle weiteren Entfernugen 10 „
9 Postauftragsbrifenrnrn 5„“
10 Postanweisungen
bis 100 RTrkk ... 5.
uüber 100 Mark . .. .. . . .. . . . . . .... . . . ... 10 .
11Telegramie :: . ... 3 „ von jedem Werte,
mindestens 15 D.
von jedem Telegramm.
Die Ubgabe wird er-
forderlichenfalls auf
die dem Gesamtbetrage
der Abgabe zunächst-
liegende, durch fünf
teilbare Zahl nach oben
oder unten abgerundet
12 |NRohrpostbriefe und Nohrpostkarten . . 5 „ von jeder Sendung
13 Anschlüsse an ein Orts-, Vororts= oder Be-
zirksfernsprechnts . . . . . . . . . .. 20 v. H..e Fe
14 Ortsgespräche von Teilnehmeranschlüssen
gegen Grundgebühr, Gespräche im Vor-
ortsverkehr, im Bezirksverkehr und im rrn in
" von der Gebühr für
Fernverkbren 20 4 eppert
15 Fernsprech-Nebenanschlüsseee . . . .. 20 n
Anmerkungen:
I. Ermäßigungen.
Zu Nr. 14. Für dringende Gespräche ist die Reichs-
abgabe nur in Höhe der Abgabe für nicht dringende Gespräche zu erheben.