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Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1918
Nr. 105
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport- Ordnung. S. 989. — Bekannt-
machung, betreffend die Außerkurssetzung der Fünfundzwanzigpfennigstücke aus Nickel. S. 990. —
Bekanntmachung über Sammelheizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen.
S. 991. — Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im
Ausland ihren Wohnsitz haben. S. 991. — Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Weschel
and Scheckrechts für Elsaß- Lothringen. S. 992. — Berichtigung. S. 992. ·
(Nr. 6418) Bekanmtmachung, betreffend Änderung der Militär-Transport-Ordnung. Vom
31. Juli 1918.
Auf Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung
für Eisenbahnen, vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15) bestimme ich,
daß in dieser Ordnung folgende Änderung vorzunehmen ist:
In den Ziffern 11 und 12 des § 32 ist hinter den eingeklammerten
Hinweisen „(EVO. § 55 ff.)“ je ein Stern*) zu setzen und am Fuße der be-
teffenden. Seiten folgende Anmerkung aufzunehmen:
*) Bis auf weiteres ist Militärgut und Privatgut für die Militär--
verwaltung mit besonderen, nur von der Militärverwaltung auszugebenden
Frachtbriefen aufzuliefern, die abweichend von den in der Eisenbahn-Verkehrs-
ordnung vorgeschriebenen Mustern den Aufdruck „Militär-Frachtbrief“ oder „Militär-
Eilfrachtbrief““ tragen, rechts daneben mit dem Dienststempel der verausgabenden
Stelle versehen und auf der Adreßseite in der Spalte „Inhalt“ wie folgt gekenn-
zeichnet sind:
a) für Sendungen, die in der Heimat ausschließlich des Operations- und
Etappengebiets aufgegeben werden, mit einem schräg von der unteren
linken nach der oberen rechten Seite verlaufenden farbigen Streifen
von einem halben Zentimcter Breite,
b) für Sendungen, die im Operations- und Etappengebiete sowie im be-
setzten Gebiet aufgegeben werden, mit zwei sich schräg kreuzenden. farbigen
Streifen von je einem halben Zentimeter Breite.
Zur besseren Überwächung sind diese Frachtbriefe mit laufender Nummer
versehen, die nebst Bezeichnung der verausgabenden Stelle unter dem Fracht-
briefstempel vermerkt ist.
Reichs-Gesetzbl. 1918 177
Ausgegeben zu Berlin den 3. August 1918.