— 1010 —
(Nr. 6428)
Eriedensvertrag zwischen Deutschland, Osterreich-
Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und
der Ukrainischen Volksrepublik anderseits.
Da das nukrainische Volk sich im Laufe des gegenwärtigen Weltkrieges als
unabhängig erklärt und den Wunsch ausgedrückt hat, zwischen der Ukrainischen
Volksrepublik und den mit Rußland im Kriege befindlichen Mächten den Friedens-
zustand herzustellen, haben die Regierungen Deutschlands, Osterreich-Ungarns, Bul-
gariens und der Türkei beschlossen, mit der Regierung der Ukrainischen Volksrepublik
einen Friedensvertrag zu vereinbaren; sie wollen damit den ersten Schritt tun
zu einem dauerhaften und für alle Teile ehrenvollen Weltfrieden, der nicht
nur den Schrecknissen des Krieges ein Ende setzen, sondern auch zur Wiederher-
stellung der freundschaftlichen Beziehungen zischen den Völlern auf politischem,
rechtlichein, wirtschaftlichem und geistigem Gebiete führen soll. Zu diesem Zwecke
sind die Bevollmächtigten der vorbezeichneten Regierungen, hmuch
für die Kaiserlich Deutsche Regierung:
der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Kaiserliche Wirkliche Geheime
Rat, Herr Richard von Kühlmann,
für die k. u. k. gemeinsame österreichisch-ungarische Regierung:
der Minister des Kais. und Kön. Hauses und des Außern, Sr. k. u. k.
Apost. Majestät Geheimer Rat, Ottokar Graf Czernin von und
zu Chudenitz,
für die Königlich Bulgarische Regierung:
der Ministerpräsident, Herr Dr. Wassil Radoslavoff,
der Gesandte, Herr Andrea Toscheff,
der Gesandte, Herr Ivan Stoyanovitch,
der Militärbevollmächtigte, Herr Oberst Peter Gantchew,
Herr Dr. Theodor Auastassoff,
für die Kaiserlich Osmanische Regierung:
S. H. der Großwesir Talaat Pascha,
der Minister des Außern Ahmet Nessimi Bey,
S. H. Ibrahim Hakki Pascha,
der General der Kavallerie Ahmet Izzet Pascha,