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(r. 3233.) Bekanntmachung, betreffend den Gerichtsstand für die Reichsbehörden in Berlin
und Charlottenburg. Vom 21. April 1906.
Auf Grund des § 19 der Zivilprozeßordnung bestimme ich:
Vom 1. Juni 1906 an gilt als Sitz im Sinne des § 18 der Zivilprozeß-
ordnung für die Reichsbehörden, welche ihren Sitz in Berlin haben, der zum
Bezirke des Amtsgerichts Berlin-Mitte gehörende Teil des Stadtkreises Berlin
und für die Reichsbehörden) welche ihren Sitz in Charlottenburg haben, der zum
Bezirke des Amtsgerichts Charlottenburg gehörende Teil des Stadtkreises Char-
lottenburg.
Berlin, den 21. April 1906.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Graf von Posadowskvy.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten.