Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

Reichs-Gesetzblatt 6& 
Jahrgang 1918 
  
  
Nr. 155 
Inhalt: Erlaß über die Bildung eines Ausschusses für die Einführung von Lebens-, Futter- und Dünge- 
mitteln. S. 1317. 
  
  
(Nr. 6535) Erlaß über die Bildung eines Ausschusses für die Einführung von Lebens., 
Futter- und Düngemitteln. Vom 15. November 1918. 
Ar- Fragen der Einfuhr von Lebens-, Futter= und Düngemitteln werden von 
einem Ausschuß behandelt und entschieden, der aus dem Staatssekretär des 
Reichsernährungsamts oder seinem Vertreter als Vorsitzenden und je einem 
Vertreter des Auswärtigen Amtes, des Reichswirtschaftsamts, des Reichsschatz- 
amts und des Reichsbankdirektoriums besteht. 
Der Ausschuß ist berechtigt, einen Beirat aus den deutschen Wirtschafts- 
kreisen beizuziehen. 
Der Ausschuß ist befugt, mit rechtlicher Wirkung jede Maßnahme zu treffen, 
die ihm notwendig erscheint. 
Berlin, den 15. November 1918. 
Die Reichsregierung 
Ebert Haase 
  
  
Den Bezug des Neichs= Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs-Hesetzbl. 1918. 245 
Ausgegeben zu Berlin den 18. November 1918.
	        
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