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5. weil die Stimmzettel keinen oder keinen lesbaren Namen enthielten,
die Stimmzettel Nr. . . ...
6. weil aus den Stimmzetteln nicht die Person mindestens eines Gewählten unzweifel-
haft zu erkennen war,
die Stimmzettel pur.
ri
weil die Stimmzettel eine Verwahrung oder einen Vorbehalt gegenüber allen
Gewählten enthielten,
die Stimmzettel V9nr.
8. weil die Namen auf den Stimmzetteln verschiedenen Wahlvorschlägen entnommen
waren,
die Stimmzettel 9cr.
9. weil keiner der Namen auf den Stimmzetteln einem der öffentlich bekanntgegebenen
Wahlvorschläge entnommen war,
die Stimmzettel Nr. .. . . .
Außer Berücksichtigung mußten .. .. Umschläge gelassen werden, in denen mehrere auf
verschiedene Personen lautende Stimmzettel enthalten waren, nämlich die Umschläge Nr. . . .“).
Mehrere gleichlantende Stimmzettel fanden sich in den Umschlägen Nr. und wurden
je als ein Stimmzettel gezählt ).
Keine Stimmzettel fanden sich in den Umschlägen Vr..
Dagegen wurden die nachbezeichneten Stimnzettel, hinsichtlich deren sich die nach-
stehenden Bedenken ergeben hatten, aus folgenden Gründen durch Beschluß des Wahlvorstandes
für gültig erklärt:
1. Stimmzettee V....l......
Die sämtlichen vorbezeichneten Stimmzettel und Umschläge, hinsichtlich deren es einer
Beschlußfassung des Wahlvorstandes bedurft hatte, wurden mit fortlaufenden, den vorstehend
angegebenen entsprechenden Nummern versehen und dem Protokoll beigefügt.
Die Zahl der Stimmzettel betrrtrtregrgrgggggggggg . . . . . ...
Ungültige Stimmzettel sowie außer Berücksichtigung gelassene
Umschläge waren vorhanden
Die Zahl der gültigen Stimmzettel betng . . . . . . . ..
*) Das Unzutreffende ist zu durchstreichen.