Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 1378 — 
Anlage D 
Verhandelt /, den 19. 
1 
Zur Ermittlung des Wahlergebnisses in dem ten Wahlkreis hat der Wahl- 
kommissar auf den 19 folgende Wähler: 
aus dem Wahlkreis zum Wahlausschusse zusammenberufen. 
Tag, Stunde und Ort der Verhandlung waren öffentlich bekanntgemacht worden. 
Es waren 
als Schriftführer 
als Hilfsarbeiter 
zugezogen. · 
Die Beisitzer und der Schriftführer wurden durch Handschlag an Eides Statt von dem 
Wahlkommissar verpflichtet. 
1 
Es wurden die Protokolle für die Wahlen in den einzelnen Stimmbezirken durchgesehen. 
Für jeden einzelnen Stimmbezirk wurde die Zahl der Wähler, der ungültigen und gültigen 
Stimmen sowie der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen gültigen Stimmen in den 
dem Protokoll beigefügten Zählbogen eingetragen und zusammengerechnet. Der Zählbogen 
wurde vom Wahlkommissar, den Beisitzern und dem Schriftführer unterschrieben. 
Die Feststellungen der Wahlvorstände haben zu keinen 
folgenden *) Bedenken Anlaß gegeben: 
Nach den Jusammenrechnungen auf dem Zählbogen sind abgegeben worden: 
—— — — — — — — 
für Wahlvorschlag– . ..».......··..............·.. .. 
  
  
  
Stimmen....... .......·...... " . .. .. ............. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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