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Die Bekanntmachung über Höchstpreise für Metalle vom 31. Juli 1916
(Reichs-Gesetzbl. S. 865) tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft.
Berlin, den 27. November 1918.
Der Reichskanzler
In Vertretung
Dr. Angust Müller
(Nr. 6559) Bekanntmachung, betreffend die Außerkraftsetzung der Bekanntmachung über
Preisbeschränkungen bei metallischen Produkten vom 31. Juli 1916
(Reichs-Gesetzbl. S. 868). Vom 27. November 1918.
A Grund von 9 5 der Bekanutmachung über Preisbeschränkungen bei
mcetallischen Produkten vom 31. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 868) wird bestimmt:
Die Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei metallischen Produkten
vom 31. Juli 1916 (Reichs-Gcesetzbl. S. 868) tritt mit sofortiger Wirkung
außer Kraft.
Berlin, den 27. November 1918.
Der Reichskanzler
In Vertretung
Dr. August Müller
(Nr. 6560) Verordnung über Zusammensetzung und Geschäflsgang der Kommission zur
Untersuchung der Anklagen wegen völkerrechtswidriger Behandlung der
Kriegsgefangenen in Deutschland. Vom 30. November 1918.
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Die Verhandlungen der Kommission sind öffentlich. Die Kommission ist
beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.
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Die Kommission hat das Recht, Abteilungen (Spruchkammern) einzusetzen,
die aus drei Mitgliedern bestehen. Die Geschäftsverteilung unter den Spruch-